Zu Silvester, so ist es Brauch, sollen die bösen Geiser des alten Jahres vertrieben werden. Damit aber keine unschönen Nebeneffekte bei dieser Tradition entstehen, halten Sie sich bitte an nachfolgende Hinweise Ihrer Feuerwehr:
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Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nur unter Aufsicht damit hantieren.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen.
- Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein. Schließen Sie Fenster und Türen während des Feuerwerks sorgfältig.
Achtung
Laut Gesetzgebung ist das Abbrennen von Feuerwerk in historischen Altstädten Hessens verboten; dies gilt natürlich auch für die Universitätsstadt Marburg.
Über den Notruf 112 ist Ihre Feuerwehr rund um die Uhr erreichbar!